Version 1.0 (Stand 10.05.2012)
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§ 1 Allgemeines und Geltung
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns, der Managementgesellschaft des DZVhÄ mbH, und unseren Kunden (nachfolgend “Kunde” oder “Käufer” genannt) über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“) von uns an den Kunden, ungeachtet dessen, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
(2) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, d. h. eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie im geschäftlichen Verkehr nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(4) Die im jeweiligen Bestellformular enthaltenen Regelungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichende Regelungen im Bestellformular gehen den Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Zweifel vor
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung an uns gebunden. Das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss durch Bestellung erfolgt durch Übersendung des Bestellformulars per Telefax, Brief oder E-Mail jeweils unter Bezugnahme auf die im Bestellformular genannten Konditionen einschließlich des Einverständnisses mit diesen Verkaufsbedingungen. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist per Brief, Telefax oder E-Mail bzw. durch Zusendung der Ware anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die deutsche gesetzliche Umsatzsteuer ein. Zölle und ähnliche Abgaben trägt der Kunde.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab unserem Lager, einschließlich Verpackung. Versandkosten sind vom Käufer zu tragen.
(3) Rechnungsbeträge sind, soweit nicht etwas anderes im Bestellformular vorgesehen ist, innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Die ab dem Tag der Fälligkeit ausstehenden Beträge sind ab diesem Tag mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen oder Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückhalten, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung
(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Wir versenden die Ware nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird (Versendungskauf).
(2) Versandart und Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
(3) Sofern nicht eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu erfolgen. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den zum Transport beauftragten Dritten.
(4) Wenn wir selbst aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden oder wenn das Leistungshindernis auf von uns nicht zu vertretenden, nicht bloß vorübergehenden Betriebsstörungen beruht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden unsere Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und gegebenenfalls gezahlte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Bei nur vorübergehenden Hindernissen verlängern sich Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Abnahme durch diese Verlängerung oder Verschiebung nicht mehr zumutbar ist, kann er durch unverzügliche Erklärung per Brief, Telefax oder E-Mail gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind summenmäßig auf den Auftragswert beschränkt. Die Vorschrift des § 6 bleibt unberührt.
(5) Wir sind zur Teillieferung nach billigem Ermessen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(6) Wird die Ware versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben wird. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
§ 5 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Sollte die Ware Software und/oder Dateien beinhalten, wird dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, diese zum vertraglichen Zweck zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software oder der Dateien anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung im Rahmen des Vertrages oder zu Sicherungszwecken.
(3) Der Kunde darf die an der Software bzw. den Dateien eingeräumten Rechte an Dritte nur übertragen, wenn er gleichzeitig das Eigentum an der betreffenden Ware (z. B. der CD) überträgt und selbst keine Kopien der Software bzw. der Dateien zurückbehält.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ein Jahr ab Lieferung. Eine im Einzelfall vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(2) Unsere Haftung für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung von Lieferungen ergebenden Rechte und Ansprüche, vertraglicher und außervertraglicher Art, einschließlich der Ansprüche aus Deliktsrecht und aus Gefährdungshaftung, ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt, wenn sich aus anderen ausdrücklichen Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes ergibt:
In den folgenden Fällen haften wir ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften:
‐ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen;
‐ bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen;
‐ wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde;
‐ bei Schadensersatzansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
In allen übrigen Fällen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren leitenden Mitarbeitern und unseren Erfüllungsgehilfen nur, soweit Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für uns bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich der Versandkosten und aller sonstigen Kosten) behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Sollte ein Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware zugreifen, ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung gilt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt für den Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns ist nach unserer Wahl Hamburg (Sitz der Managementgesellschaft) oder Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Der im vorstehenden Abs. 2 genannte Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 9 Verschiedenes
Sollten Bestimmungen in Verträgen nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen selbst unwirksam oder undurchführbar sein oder wird oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt rückwirkend die gesetzliche Regelung. An die Stelle der undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt rückwirkend die Regelung, die – soweit nur rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.