Voraussetzung für die Teilnahme: Vertragsärztin oder -arzt in eigener Praxis oder genehmigte Anstellung; Zugangsqualifikation: Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren oder Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
Voraussetzung für die Teilnahme: Vertragsärztin oder -arzt in eigener Praxis oder genehmigte Anstellung; Zugangsqualifikation: Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren oder Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.